Typische Einsatzbereiche von Halteverbotsschilder
Bau- und Straßeninstandsetzungsarbeiten:
Absperrungen und Halteverbote rund um Bauzonen, Baustellenzufahrten, Absperrgitter und Baustraßen.
Große Veranstaltungen:
Straßenabschnitte, rund um Veranstaltungsorte, Parade- oder Aufstellflächen für Bühnen sowie Technikbereiche.
Umzüge und Umbaumaßnahmen:
Halteverbote entlang einer Route für Schwertransporte, Be-und Entladen für Umzugswagen.
Straßenreinigung und Winterdienst:
Wöchentliche oder saisonale Reinigung, Streu- und Winterdienste.
Infrastruktur- und Wartungsarbeiten:
Telekom-, Versorgungs- und Grünflächenpflege, Kabel- und Leitungsarbeiten.
In folgenden Stadtvierteln von München und Gemeinden sind wir gerne für Sie tätig:
München Allach, Am Hart, Harthof, Untermenzing, Altstadt Lehel, Haidhausen, Au, Aubing, Lochhausen, Langwied, Berg am Laim, Bogenhausen, Denning, Englschalking, Feldmoching, Fasanerie, Giesing, Großhadern, Hasenbergl, Holzapfelkreuth, Haidhausen, Hadern, Johanneskirchen, Laim, Lerchenau, Ludwigsvorstadt, Isarvorstadt, Maxvorstadt, Milbertshofen, Moosach, Neubiberg, Neuhausen, Nymphenburg, Neuperlach, Obergiesing, Pasing, Obermenzing, Perlach, Pipping, Ramersdorf, Schwabing, Freimann, Freiham, Schwabing West, Schwanthalerhöhe, Sendling, Sendling Westpark, Thalkirchen, Obersendling, Fürstenried, Forstenried, Solln, Trudering, Riem, Zamdorf, Zamilapark, Untergiesing, Harlaching, Oberschleißheim, Unterschleißheim, Lohhof, Garching, Garching-Hochbrück
Als erstes muß beim Mobilitätsreferat ein Antrag für ein temporäres Halteverbot gestellt werden.

Bei erfolgreicher Erteilung der Verkehrsrechtlichen Anordnung (Genehmigung) beim Mobilitätsreferat in München

Als nächstes müssen die passenden Papiere vorbereitet werden. Die Zeitdokumente sowie die Vornotierungsliste müssen ausgedruckt werden.

Bei einem mobilen Halteverbot muß die genehmigte Zeitangabe unter dem Halteverbotsschild vermenkt werden. Ohne diese Angabe ist das Halteverbot ungültig.

Einige Städte oder Gemeinden schreiben Zusatzschilder z.B. 1060-31 "Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen" in Verbindung mit einer Halteverbotszone vor.

Verkehrszeichen 283-10 absolutes Halteverbot linkweisend

Verkehrszeichen 283-10 absolutes Halteverbot rechtsweisend

Verkehrszeichen 283-30 absolutes Halteverbot mit Doppelpfeil für eine Erweiterung des Halteverbots über 30 Meter

